Stromverbrauch Toyota bZ4X (Batteriekapazität 71,4 kWh), Elektromotor 150 kW (204 PS) oder Elektromotor 160 kW (218 PS): kombiniert 18,0–14,4 kWh/100 km, CO2-Emissionen: 0 g/km, elektrische Reichweite (EAER): 415–513 km und elektrische Reichweite (EAER City): 547–686 km. Werte gemäß WLTP-Prüfverfahren.*
Ihre Organisation oder Ihr Unternehmen ist im Gesundheits- und Sozialwesen tätig?
2023 geht das Förderprogramm „Sozial und Mobil“ in die vierte Runde. Bis zu 10.000 Euro
staatliche Förderung sind für den Erwerb von Elektrofahrzeugen möglich. Wir zeigen Ihnen,
wie Sie vom Flottenaustauschprogramm profitieren und Ihre mobile Zukunft klimafreundlich
gestalten!
Gerne unterstützen Sie unsere Experten bei der Beantragung der Fördersumme im Rahmen des Flottenaustauschprogramms „Sozial und Mobil“. Profitieren Sie von der lukrativen De-minimis-Variante und gestalten Sie Ihren Fuhrpark effizienter und umweltfreundlicher. Dazu bieten wir Ihnen attraktive, förderfähige E-Fahrzeuge an, die genau zu Ihrem Unternehmensmodell passen.
Das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ ist ein Förderprogramm des Bundesumweltministeriums, das sich an Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen richtet. Ziel des Programmes ist es, Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zu unterstützen, ihre Unternehmensflotten auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzustellen. Durch den Austausch der Flotte können Unternehmen ihre CO₂-Emissionen reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Alle im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Unternehmen und Organisationen (in Anlehnung an die Wirtschaftszweigklassifikation Q) sind für das Flottenaustauschprogramm förderberechtigt.
Das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Die Umsetzung erfolgt in Anlehnung an das bereits existierende BMWK-Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“.
Folgende Tätigkeitsfelder sind unter anderem antragsberechtigt:
Wie bei allen Förderprogrammen des Staates ist der Erhalt einer Fördersumme auch hier an bestimmte, zu erfüllende Maßnahmen gekoppelt:
Sie können bis zum 30. Juni 2023 einen Förderantrag stellen. Der Kauf oder die Finanzierung und die Fahrzeugzulassung müssen spätestens bis zum 20. September 2024 abgeschlossen sein.
Es gibt drei Varianten des Förderaufrufs:
Entscheiden Sie sich für die Variante 1, ist ein Pauschalzuschuss in Höhe von 10.000 Euro pro Elektrofahrzeug (BEV) möglich. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss von 1.500 Euro pro Wallbox und 2.500 Euro pro Ladestation erhalten.
Das Flottenaustauschprogramm lässt sich mit der finanziellen Förderung der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ der BAFA kombinieren. Voraussetzung ist jedoch, dass dies in der geltenden Fassung der Richtlinie zum Umweltbonus zulässig ist.
Im Falle einer Kumulation verringert sich die Förderungssumme des Flottenaustauschprogramm um den Betrag des Umweltbonus. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist dagegen nicht möglich.
Gefördert wird der Erwerb rein batterieelektrischer Neufahrzeuge (BEV) folgender Fahrzeugklassen:
Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 oder M2 werden nur gefördert, wenn der Nettolistenpreis unter 65.000 Euro liegt.
Sie möchten von den attraktiven Förderungsmöglichkeiten mit „Sozial und Mobil“ profitieren? Dann zögern Sie nicht und stellen Sie jetzt den Antrag. Diesen können Sie ausschließlich über das browserbasierte Online-System „easy Online-Portal“ des Bundes stellen. Orientieren Sie sich dafür an unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Welcher Antrieb eignet sich am besten für welche Strecken? Vergleichen Sie unsere Technologien und erhalten Sie Tipps für mehr Reichweite.
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Der Umstieg auf Elektromobilität lohnt sich! Finde heraus, welche Vorteile die verschiedenen Antriebsarten bieten.
48 Mo. / 10 tkm p.a. / ohne Anzahlung | |
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Kaufpreis zzgl. Überführung | 39.907,56 € |
Zuschuss Sozial & Mobil | 10.000,00 € |
Nachlass | 3.447,23 € |
Nettofinanzierungssumme | 26.460,34 € |
47 Raten á | 219,00 € |
Schlussrate | 21.804,97 € |
Effektiver Jahreszins | 5,99 % |
48 Mo. / 10 tkm p.a. / ohne Anzahlung | |
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Kaufpreis zzgl. Überführung | 31.764,71 € |
Zuschuss Sozial & Mobil | 10.000,00 € |
Nachlass | 3.202,94 € |
Nettofinanzierungssumme | 18.561,76 € |
47 Raten á | 229,00 € |
Schlussrate | 12.644,83 € |
Effektiver Jahreszins | 5,99 % |
Kaufpreis zzgl. Überführung | 54.226,89 € |
Zuschuss Sozial & Mobil | 10.000,00 € |
Nachlass | 4.961,34 € |
Nettofinanzierungssumme | 39.265,55 € |
47 Raten á | 509,00 € |
Schlussrate | 25.396,36 € |
Effektiver Jahreszins | 7,99 % |
Kaufpreis zzgl. Überführung | 29.775,00 € |
Zuschuss Sozial & Mobil | 10.000,00 € |
Nachlass | 3.143,25 € |
Nettofinanzierungssumme | 16.361,75 € |
47 Raten á | 209,00 € |
Schlussrate | 11.120,06 € |
Effektiver Jahreszins | 5,99 % |
Kaufpreis zzgl. Überführung | 32.250,00 € |
Zuschuss Sozial & Mobil | 10.000,00 € |
Nachlass | 3.307,50 € |
Nettofinanzierungssumme | 21.942,50 € |
47 Raten á | 269,00 € |
Schlussrate | 15.041,95 € |
Effektiver Jahreszins | 7,99 % |
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